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Leistungsentgelt
& leistungsorientierte Bewertung
im Geltungsbereich
des § 18 TVöD
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Seit 1.1.2007 ist der §18 des TVöDs wirksam. Alle
Organisationen, die
ihre Mitarbeiter nach dem TVöD vergüten, stehen nun
vor der
Aufgabe, eine Leistungsorientierung in der Entlohnung
einzuführen. Dazu gehören Zielvereinbarungen und
systematische
Leistungsbeurteilungen, die in variable Leistungsvergütungen
münden.
Bei erfolgreicher Einführung stärkt der TVöD
die
Führungskräfte, setzt für die Mitarbeiter
Leistungsanreize und beschleunigt den Modernisierungsprozess der
Organisation.
Dafür müssen sinnvolle Leistungskriterien gefunden,
sowie
Ängste der Führungskräfte und
Widerstände der
Mitarbeiter überwunden werden.
Wir, eine Reihe in diesem Thema erfahrener Berater und Trainer,
kooperieren in diesem Bereich, um Ihnen zu helfen, den Prozess
erfolgreich zu gestalten. Vom ersten
Schritt, der Erarbeitung einer Dienstvereinbarung, über die
Schulung der Führungskräfte, bis hin zur
Durchführung
eines Reviews am Ende des ersten Jahres.
Weitere Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter www.entgeltflexibilisierung.de.
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